Sa., 17.12.2016 - 14:44

wenn eine straftat im kanton x begangen wird und die anzeige ebenfalls dort gemacht wird.. der täter A aber im kanton y wohnt... kann der kanton x ein rechtshilfe gesuch stellen und knton y ( wohnsitzkanton des täters ) übernimmt...
nun die frage: kann täter A darauf bestehen das kanton x das an kanton y weiter gibt?

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