Mi., 03.06.2020 - 10:18

Weiss jemand bescheid. Der kindsvater und ich, nicht verheiratet, haben ein jahr getrennt gelebt. Nun haben wir uns geeinigt, dem kind zu liebe eine wg zusammen zu gründen. Nicht als liebespaar sondern eine wohngemeinschaft. Damit das kind mami und papi hat und die mietkosten geteilt werden können. Alle anderen kosten für mich und die kleine muss ich weiterhin selber tragen, wir sind wie gesagt nicht mehr ein paar. Bisher hatte ich hilfe des sozialamtes um meinen lebensunterhaltit dem kind zu bestreiten. Wenn wir nun zusammen ziehen, kann ich weiterhin anspruch auf soziale hilfe in anspruch nehmen? Danke, bin feoh um jeden tipp.

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