Don, 31.05.2018 - 16:36

Wegen diesem abgeschossenen Schwan im Kanton Thurgau: Es war tatsächlich verboten, da Schwäne nicht jagdbar sind (in Art. 5 JSG nicht aufgeführt) und mit einem Pfeil darf man ohnehin nicht jagen (Art. 2 Abs. 1 lit. g JSV).

Dabei ist mir aufgefallen, dass man verwilderte Hauskatzen das ganze Jahr durch jagen darf. Ist dem wirklich so?

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