Mi., 26.06.2019 - 05:55
Was darf alles bei einer Polizeikontrolle (die ganz ausdrücklich ohne begründeten Verdacht auf Alkoholkonsum/Drogen/Waffen usw. durchgeführt wird) im Verkehr durchsucht werden? Können sie verlangen, alle Abteile inkl. Dachbox zu besichtigen? Darf man die Öffnung von Gepäck verweigern? Wie siehts aus mit Dokumenten und am Leib getragenen Gegenständen? Machts einen Unterschied, ob das Gepäckstück im Besitz des Fahrers oder eines Passagiers ist?