Di., 24.03.2015 - 16:05
Vielen Dank erst Mal für die Aufnahme.
Habe Fragen zu Freistellung.
Ich wurde am 16.03 Aufgrund Umstrukturierung gekündigt, per 31.03.2015. Kündigungsfrist 2 Monate.
Am 18.03.2015 wurde ich Freigestellt, Begründung: keine einvernehmliche Zusammenarbeit mehr möglich.
Wie schnell muss ich mich Arbeitslos melden ? Was für Folgen kann eine solche Aussage haben?
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