Mo., 03.09.2018 - 20:42
Vermieterin Zutritt gewähren?
Liebe Mitglieder
Wir sind seit 1.5 Jahren in einem EFH wohnhaft zur Miete. Nun hat sich unsere Vermieterin angekündigt und kommt am Sonntag vorbei. Sie möchte einen Rundgang durchs Haus machen um zu schauen, ob alles in Ordnung ist.
Also wir haben uns ein bisschen erkundigt und wissen, dass sie zur Begutachtung des Unterhaltes besichtigen darf. In meinen 40 Jahren habe ich das noch nie erlebt, dass das ein Vermieter, bei ungekündigtem Mietverhältnis, macht.
Sie möchte die Elektrogeräte sowie Armaturen besichtigen. Soweit so gut, müssen wir halt tolerieren. Jedoch möchten wir nicht, dass sie in andere Räume wie z.B. die Schlafzimmer, Büro oder Garage geht. Fühlen uns so schon gestört in unserer Privatsphäre und habe ziemlich Mühe damit.
Es ist ja ihr Haus, da wir aber hier wohnen und Miete zahlen haben wir ja das Hausrecht. Ziemlich sicher wird sie noch jemanden aus Ihrer Familie oder ihren Partner mitbringen.
Nun zu meiner Frage. Können wir ihr den Zutritt zu den einzelnen Zimmern wie eben z.B. Schlafzimmer verweigern?
Wenn ja, wie verhält sich das rechtlich? Hätte hier vielleicht jemand einen Gesetzesartikel oder ähnliches, auf das ich mich berufen und ihr bei Unstimmigkeiten vorlegen kann?
Sorry für den langen Post und vielen vielen Dank für eure Antworten.