Fr., 01.12.2017 - 19:20

Vater starb als er 18 war. Der vater hatte sich aber von seiner mutter getrennt als er 10 J war, und heiratete eine 2. Frau . Nun hättet die Eigentumswohnung geerbt nur hate er der frau lebenslanges wohnrecht gewährt und somit wurde er aufgefordert das erbe auszuschlagen. Was er auch tat. Unwissend. Jung . Verzweifelt wegen des Todes.

Die 2. Frau verkaufte die Wohnung kurz darauf für über mehr 780 000 .- mehr als der kaufpreis.

Frage ?

Hätte der Sohn nicht einen Pflichtteil bekommen müssen beim Verkauf ?
Gibt es Verjährung oder kann man dem nachgehen?
Tod 2002
Vor 15 Jahren war das

Vielen Dank für eure Hilfe

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