Sa., 03.09.2016 - 19:29

Und nochmal eine anonyme frage:

Kinderzulagen wurden vom Erzeuger der Gemeinde monatlich bezahlt und schlussendlich mir überwiesen. Da es seit ein paar Monaten nicht geklappt hat, habe ich mich als Nichterwerbstätige angemeldet und kann sie nun selber beziehen. Erzeuger arbeitet seit 1 Jahr nicht, hat aber trotzdem bezahlt um das Bild zu wahren, dass er arbeitet... Kinderzulagen wurden mir nun rückwirkend ausbezahlt. Muss ich dies jetzt dem Erzeuger zurückzahlen, rein rechtlich gesehen? Den moralischen Aspekt mal ausgelassen.

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