Fr., 05.08.2016 - 19:40

Überrissende Rechnung

Ich habe dieses Jahr ausnahmsweise die Steuererklärung von einem Treuhänder ausfüllen lassen, da ich ein kleines Einfamilienhaus, das ich Ende 2014 gekauft habe, letztes Jahr habe umbauen lassen. Ich habe sämtliche Unterlagen fein säuberlich angeschrieben Mitte Februar dem Treuhänder gebracht und abgemacht, dass er die Steuererklärung bis Ende Mai fertig macht. Die ausgefüllte Steuererklärung habe ich jetzt Ende Juli bekommen, und das auch nur nach mehrmaligen Nachfragen. Durch die Verzögerung hatte ich, da ich teilweise Kopien von den Unterlagen beim Treuhänder brauchte, ca. 2h Zeitaufwand (inkl. dem Nachfragen beim Treuhänder nach meiner Steuererklärung). Die Rechnung habe ich, anders als die Steuererklärung, fix bekommen, nämlich einen Tag nach der ausgefüllten Steuererklärung! Und er hat mir 8,5h verrechnet für das Ausfüllen. Ich hatte bis jetzt für das Ausfüllen meiner Steuererklärung ca. 1,5h, und den Mehraufwand für den Umbau kann meiner Meinung nach auch nicht 7h betragen. Also ging ich von einem Fehler aus, dachte, das seien 3,5h, habe die Rechnung so bezahlt und dem Treuhänder das per Mail mitgeteilt. Da ich einmal mehr keine Antwort auf mein Mail bekommen habe, habe ich das noch per Einschreiben mitgeteilt und gebeten, mir zu begründen falls die 8,5h kein Fehler seien. Auf das Einschreiben habe ich ein Mail bekommen, dass die 8,5h kein Fehler seien, aber die gewünschte Begründung fehlte. Ich schrieb darauf hin, dass ich so nicht einverstanden bin, und seither bekomme ich per Mail Drohungen, das jetzt für den Restbetrag die Betreibung eingeleitet wird, und das ich dann sämtliche zusätzliche Kosten übernehmen müsste.
Meine Fragen nun: Kann der Treuhänder für eine einfache Steuererklärung mit Wertschriftenverzeichnis und einer Liegenschaft mit Umbau 8,5h verrechnen, wenn er sämtliche Unterlagen, die ich selber vorbei gebracht habe, angeschrieben vor sich liegen hatte? Fahrweg und Kopien der Rechnungen vom Umbau wurden auch von mir erledigt..
Er ist zwar noch Wertpapieren, die ich Ende 2014 noch auf der Steuererklärung hatte, nachgegangen. Aber ich hatte ihm vorher gesagt, dass ich nur noch das besitze, was ich ihm abgebe. Und so viel ich weiss muss das, was unter dem Jahr verkauft wurde, nicht mehr aufgeführt werden..
Soll ich nun besser bezahlen, auch wenn diese Forderung meiner Meinung völlig überrissen ist? Oder falls ich nicht zahle; mit was für Kosten habe ich zu rechnen, falls es zu einer Betreibung kommt?
Besten Dank im Voraus für die Antworten..

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