Sa., 05.03.2022 - 00:00

Thema Erbrecht
Hallo zusammen
Ich habe eine Frage für jemanden:
I.P. ist die Halbschwester meiner verstorbenen Mutter M.L. geborene «Muster» „sowie deren Schwester M.W. geborene «Muster». Mein Grossvater G.A. «Muster», also der Vater meiner Mutter M.L. und deren Schwester M.W. war der Vater von I.P. Wie es ausschaut hat er sie aber nie offiziell anerkannt. Er war auch nie verheiratet mit der Mutter von I.P, das wusste "ich" bis vor einem Monat auch nicht. Das war auch nie ein Thema zwischen uns. Die seit 1968 beste Freundin „T.X.„ von I.P. kann dies auch bestätigen, sie war ab und zu mit I.P. beim Vater also unserem Grossvater .
Nun, meine Schwester B.F., mein Bruder P.L und ich sind die Kinder von M.L. «Muster», der Halbschwester von I.P und die anderen 5 sind die Kinder von der M.W. «Muster», der Schwester meiner Mutter und natürlich auch die Halbschwester von I.P.
Meine Tante I.P., meine Mutter M.L. und meine Tante M.W. waren alle vom gleichen Vater. ich kann Ihnen noch das Schreiben von meiner Tante I.P. beilegen welches sie verfasst hat, wen man nach ihrem Ableben sofort verständigen soll, und die Adresse inkl. Telefonnummer von ihrer besten Freundin T.X.
Auf dem genannten Schreiben ist einerseits die Person inkl. Adresse und Telefonnummer aufgelistet, welche mich gebeten hat, diesen Beitrag zu erfassen. Testament ist leider keines vorhanden.
Laut Gemeinde sind diese Enkel nicht erbberechtigt.
Lohnt es sich in diesem Fall, einen Anwalt einzuschalten?
Danke und liebe Grüsse,
Janine

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