Fr., 01.01.2021 - 15:00
Retentionsgegenstand wird vom Betreibungsamt für zwei Jahre als unpfändbar eingestuft.
Muss das Pfand auf verlangen des Eigentümer an ihn herausgegeben werden?
Retentionsgegenstand wird vom Betreibungsamt für zwei Jahre als unpfändbar eingestuft.
Muss das Pfand auf verlangen des Eigentümer an ihn herausgegeben werden?
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