Sa., 06.04.2019 - 15:45
Rechtsfrage: Der Mann hat Sozialhilfebetrug gemacht. Die Ehefrau hat versucht, ihn davon abzubringen und es schliesslich dem Amt gemeldet. Dieses hat sich mit dem Einstellen der Leistungen aber noch einige Monate Zeit gelassen, was den Schaden erhöhte. Daraufhin forderte es den bereits geleisteten Betrag vom Mann zurück. Dieser scheint nicht zu bezahlen, jedenfalls hat die Frau diesen Brief bekommen. Ich riet ihr, zu reklamieren, denn ich bin der Meinung, der Ehepartner hafte nicht für Straftaten, die der andere begeht. Dazu ist noch folgendes zu sagen: das Ehepaar ist inzwischen gerichtlich getrennt. Entgegen der Aussage in dem Brief war die Frau nie sozialhilfeabhängig, lebt aber weit unter dem Existenzminimum. Sie könnte das also schon gar nicht bezahlen, auch wenn sie wollte.
Die Frage ist nun: Muss die Frau wirklich, wie das Sozialamt meint, solidarisch haften?