Fr., 29.10.2021 - 12:35

Mir wurde heute von einem Bekannten folgender Sachverhalt erzählt:
Er hatte eine Abholungsaufforderung für eine Betreibungsurkunde vom Betreibungsamt in seinem Briefkasten.
Diese Aufforderung war ein DIN A4 Zettel im Querformat bedruckt, das es auch jeder lesen kann.
Dieser war ohne Umschlag, weder gefaltet noch umgedreht und war so theoretisch für jedermann einsehbar.
Da er in einer WG wohnt hat ein Mitbewohner, der vor ihm Zuhause war, den Briefkasten entleert und somit auch zwangsweise in Erfahrung gebracht, das sein Mitbewohner betrieben wird.
Seine Frage war ob dies gegen das Briefgeheimnis verstösst, wenn ja wie er dagegen vorgehen kann.
Da ich ihm leider auch nur mit Vermutungen antworten kann, dachte ich frage hier mal.

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