Sa., 26.09.2020 - 10:57
Mietwohnung war mit Tombler und Waschmaschiene beim einzug montiert.
Tobler Ablauf für Wasser wurde nicht angeschlossen und scheinbar nicht auch nicht nachträglich realisierbar da zu wenn
nig Platz herscht für den Anschluss. Nach Verweigerung das die Verwaltung der Tomber abtransportiert und keins mehr montiert wird ist gross, deshalb haben wir nicht zugestimmt das dies abgebaut wird. Wie sieht die Rechtslage aus bei der unterste Zeile " Eigentum im Beschlag nehmen" Was machen