Don, 21.04.2016 - 19:02
Meine Frage: Mietrecht /Verjährung
also, wenn jemand wegen Mietschulden gekündigt und auch ausgezogen ist. Der Mietrückstand ist nicht betrieben vorden.. Wann verjähren die Ansprüche des Mieters?
Bitte mit gesetzl. Grundlage über die Verjährung. - Danke