Don, 21.04.2016 - 19:02

Meine Frage: Mietrecht /Verjährung

also, wenn jemand wegen Mietschulden gekündigt und auch ausgezogen ist. Der Mietrückstand ist nicht betrieben vorden.. Wann verjähren die Ansprüche des Mieters?

Bitte mit gesetzl. Grundlage über die Verjährung. - Danke

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