Fr., 27.01.2017 - 12:34
Mein Partner und ich leben zusammen und haben einen Sohn. Die Vaterschaftsnerkennung läuft immernoch und wird wahrscheinlich nicht so schnell beendet (Geburtsurkunde aus dem Drittland, Begläubging etc. etc. fehlt alles noch für das Standesamt). Wir möchten jetzt einen Subventionsantrag stellen, da unser Kleiner bald in der Krippe ist. Ich bin im schweizerischen System ''Alleinerziehend'' somit sollte ich nur mein Einkommen angeben. Jedoch hat mir die Fachstelle gesagt das ich schriftlich einfach erwähnen kann, das mein Partner der Vater ist aber eigentlich existiert ja der Vater gemäss Gesetz noch nicht. Im ZGB Art. 260 isch das Wort Eltern definiert und das stimmt bei uns ja so nicht (noch nicht) und in der ''Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich'' Art. 14 Auskunftspflicht der Eltern ist der Begriff ''Eltern'' drin. Für mich hört sich das dann so an wie, wenn es um das Finanzielle geht, kann er Vater sein und sonst nicht. Gibt es die mündliche/schriftliche Anerkennung ohne das es gesetzlich anerkannt wurde? Sie haben mir gesagt sie können meinen Status in ihrem Sytem einfach anpassen, was ich auch nicht ganz verstehe. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen, damit es für mich klar wird? Weil am Telefon ist es jetzt einfach so und das reicht mir nicht.