Fr., 31.01.2020 - 13:53

Mein Mann wurde angeklagt wegen Betrug und Verläumdung . Wir haben den Beweis , dass es nicht der Wahrheit entspricht . Alles aber nur per Mail wie beim Kläger auch . Er müsste uns doch beim zuständigen Gericht unseres Wohnortes anklagen ! Ist das so ? Wie ist die Beweislage wenn Alles nur per Mail ist ?

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