Don, 07.01.2021 - 17:00

Mein Mann und ich haben beim letzten Vermieter die Fassade renorviert und er hatte nicht bezahlt . Also schickten wir die Mahnung nach dem Umzug .
Er hat uns angeklagt wegen Betruges . Wir hatten noch andere Renorvationen gemacht um eher in die Wohnung zu kommen , so wie auch die Mietkaution .
Da wir Alles nur per Mail hatten , sei es nicht gültig .
So musste mein Mann zur Anhörung als Beschuldigter . Sein Anwalt hatte keine Akteneinsicht und als der Vermieter seine Beschuldigungen vortrug ,durfte mein Mann sich nicht verteidigen . Als er erzählen wollte wie es war , hiess es , es sei vorbei . Mein Mann sagte , dass es nicht korrekt abläuft . Also wurde das Ganze abgebrochen . Sein Anwalt schickte ein Schreiben , mit einem Schuldeingeständnis des Betruges und 3'500 Franken für den Schadenersatz zu bezahlen . Sonst würde mein Mann ins Gefängnis gehen oder in die Psychiatrie . Ich müsse auch unterschreiben . Mit diesem Vertrag wären alle Forderungen ausgeglichen , aber auch wir dürfen keine Forderungen an Ihn stellen . Wir können doch nicht ein Schuldeingeständnis machen , wo wir nicht schuldig sind . Das Restgeld von der Fassade könnten wir auch vergessen . Wenn ja unsere Verträge für die Fassade und die Waschküche nicht zählt , dann zählen doch seine Beweise auch nicht . Seine Frau war auch Vermieterin . Die Anklage müsste ja auch von Beiden unterschrieben werden , sonst wäre sie ungültig , oder nicht ? Ist solch eine Anhörung gültig ? Es ist ja viel nicht korrekt abgelaufen . Vielen Dank .

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