Fr., 30.04.2021 - 15:22
Mangelnde Wohnungsreinigung bei Abnahmegarantie - was sind unsere Rechte?
Wir haben eine Firma beauftragt, Endreinigung inkl Abnahmegarantie. Freitag ist Abnahme. Heute waren wir in der Wohnung - mangelhafte Reinigung. Fenster wurden gemacht, Wasserhähe u Amaturen voll Kalk, Backofen u. Steamer u. Dunstabzugshaubengitter nicht gereinigt, Stromkasten+ Steckdosen+Fussbodenleisten nicht gereinigt, mangelhaft Schränke, oberste Fächer gar nicht gereinigt, ebenso Briefkasten, Spinnenfäden an den Wänden....
Vermieterin hat uns bereits angekündigt, nachträglich zu erledigende Reinigungen kosten 120Fr/Stunde.
Was sind unsere Rechte? Wir haben die Auskunft, dass unsere Vermieterin zu unseren Lasten eine andere Firma beauftragen o. selbst putzen kann. Auch wenn wir eine Reingungsfirma mit Abgabegarantie haben. Das wäre also letztendlich unser Problem!
Wir hätten eine andere Firma, die morgen mit uns notfallmässig reinigt - das müssten wir zahlen, drauf zahlen zur anderen Firma, die keine Mängel einsieht, sie würden Freitag noch vorher reinigen (innerhalb 2 Stunden unmöglich), sie stehen im Vertrag und treten nicht aus.
Wir befürchten, bei Wohnungsabgabe fliegt es uns um die Ohren - da die Vermieterin uns nicht mag, rechnen wir damit, dass sie liebendgern eine Firma beauftragt, damit wir drauf zahlen. Wie sollen wir der Firma vertrauen, die uns gesagt hat, dass die Wohnung gereinigt wäre, lediglich der Boden würde fehlen? - was wir sehen, ist inakzeptabel!
Was sollen wir tun? In dem aktuellen Zustand ist die Wohnung nicht übergabebereit!