So., 25.08.2019 - 09:32

Liebes Forum
Wie sieht es rechtlich aus:
Mein Sohn hat sich gestern auf dem Trampolin eines Indoorspielplatzes den Zahn ausgeschlagen. Es war ein Kindergeburtstag und dementsprechend wie ein "bienenhaus". Er war aber alleine auf dem Trampolin und wir Eltern haben nur "wenige Sekunden" nicht geschaut.
Wir werden es der Krankenkasse wo er die Zahnversicherung hat melden...
Muss ich noch mehr beachten?
Danke für die Hilfe

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