Mo., 01.03.2021 - 20:00

Liebe Mitglieder

Ich stelle eine Frage, da ich leider nocht weiterkomme. Was genau hat die Entscheidung des Bundes vom 18.12.2020 zu bedeuten wegen Kurzarbeitsentachädigung zu 100% bei kleinen Löhnen bis 3470.- Chf? Gilt das für alle Anstellungsarten , die unbefristet sind? Der AG bezahlt immer noch 80% aber soweit ich das verstehe, hätte man ja 100% zu Gute.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-…

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