Mo., 27.12.2021 - 14:31

Liebe Alle
Ich habe ein Anliegen.
Am 25.10.2021 habe ich ein Waldhaus gemietet für den 7.11.2021. Aufgrund einer Krankheit mussten wir es absagen welche am 1.11.2021 stattfand. Nun habe ich den gesamten Betrag in Rechnung gestellt bekommen, obwohl ihn Benützungsreglement siehe Bild nichts davon ersichtlich ist das der gesamter Betrag übernommen werden muss. Darf eine Gemeinde mir den gesamten Betrag verrechnen bei kurzfriste Absage, wobei eine Mietvertag sowie Absage alles sehr kurzfristig war.
Ich danke euch sehr für eure Hilfe.

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