Mo., 27.06.2016 - 13:42
Kleine Frage:
Ich hatte meinen Arbeitsvertrag per 14. Juni 2016 gekündet. Jedoch habe ich meinen Lohn noch nicht erhalten. Nun habe ich im Internet herausgefunden, dass die Kündigung zur Folge hat, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist fällig werden. Dies wäre in diesem Fall der 14. Juni 2016.
Gibt es hierfür einen Gesetzesartikel?