So., 01.01.2017 - 23:36
Kennt sich jemand bei der Beschwerdelegitimation im Zusammenhang mit Beschwerden gegen Prüfungsresultate aus? Konkret Abschlussprüfung: Kann man Beschwerde führen falls es noch eine Wiederholungsmöglichkeit gibt oder erst nach erfolgter, ebenfalls misslungener Prüfungswiederholung? ?