Sa., 27.04.2019 - 00:02

Kann mir da jemand eine Auskunft geben? Einer Kollegin von mir wird die Praxisbewilligung als Psychotherapeutin in Frage gestellt wegen einem Strafdelikt. Die Gesundheitsdirektion fordert nun ein psychiatrisches Gutachten an und sagt, dies müsse meine Kollegin slebst bezahlen. Ist das wirklich so oder kann sie sich dagegen wehren und muss das der Auftraggeber bezahlen?

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