Mo., 21.08.2017 - 12:37
Ich muss einfach mal fragen, weil die Meinungen da irgendwie auseinander gehen.
Ich habe von meinem Chef die Kündigung erhalten und wurde sofort freigestellt. Ich muss also nicht mehr zur Arbeit erscheinen, erhalte den Lohn aber trotzdem bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Nun bin ich ab heute für 3 Wochen (Bänderriss, der war schon vor der Kündigung da, und läuft über die Unfallversicherung vom AG) zu 100 Prozent krank geschrieben, weil selbst Probearbeiten in der Gastronomie noch nicht geht. Offiziell geht mein Vertrag noch bis Ende diesen Monats.
Stimmt es, das sich das nun bis Ende Oktober verlängert weil ich im August und im September krank geschrieben bin? Die einen sagen ja, die anderen sagen nur bis Ende September, weil ich noch kein Jahr dort gearbeitet habe. Es besteht übrigens ein L-GAV ArbeitsVertrag
Danke für die Info.
Lieben Gruss
Sabine