Don, 18.10.2018 - 22:36
Ich lebe in Trennung, meine beiden Kinder leben bei mir. ( Kanton Zürich )
Meine Tochter bekommt in der nächsten Zeit von der IV Hilflosenentschädigung, auch rückwirkend für 1 oder 2 Jahre.
Nun ist mein Exmann der Meinung, das im die Hälfte von der «IV Rückwirkend « ihm zusteht.
Stimmt das oder doch nicht. Den das würde mich auch wunder nehmen.