Don, 23.04.2020 - 19:00
Ich hatte einen Termin wegen der Scheidung von meiner Frau.
Dabei wurde festgelegt das ich 2500 CHF wegen Nacheheliche Solidarität zahlen
soll bis 12/21, sowie darüber hinaus bis zu Ihrer Rente 800 CHF.
Meine Frau wird 51, Sie hat als fixes Einkommen lediglich 162 CHF an IV.. Sie ist
nicht Arbeitsfähig. Die jetzige, gemeinsame Wohnung, wurde Ihr zugesprochen. Ich
bekomme 5200 CHF, Brutto, sowie ein 13.Monat und Weihnachtsgeld von 1000 und einen
Jahresbonus von 2000. Ich zahlte bis heute seit etwa einem Jahr Ihre kompletten
kosten, Wohnung, Steuern, Telefon, Handyabo, TV, Internet und ein Taschengeld,
Krankenkasse usw.. Dies wurde nicht meines Erachtens nicht berücksichtigt. Die
Gemeinsamen Schulden sind bei mir geblieben. Kann man da noch etwas machen das ich
evtl. weniger zahlen müsste? Kann man das eine Jahr irgendwie mit einberechnen?
Kann ich den Unterhalt bei der Steuer geltend machen