Di., 26.03.2019 - 11:30
Ich hätte eine Frage, in der öffentlichen Urkunde über unseren Hauskauf steht dass wir in Errungenschaftsbeteiligung sind. Kurze Zeit später haben haben wir uns für Gütertrennung entschieden.
Müssten wir das jetzt nachträglich noch ändern lassen, dass wir den Güterstand seit dem Hauskauf geändert haben?
Bei einer allfälligen Trennung, würde das Haus dann Aufgrund des aktuellen Güterstandes, also Gütertrennung, laufen oder auf den damaligen Stand der Errungenschaftsbeteiligung?
Also allgemein zur Info, ca. die ersten 3 Jahre unserer Ehe hatten wir Errungenschaftsbeteiligung und jetzt seit ca. ebenfalls 3 Jahren Gütertrennung. Das Haus wurde also gerade noch ein paar Wochen vor der Gütertrennung gekauft.
Danke für Eure Hilfe