Mi., 30.05.2018 - 14:33

Ich habe folgende Frage an Euch. Unser Nachbar hat in der Vergangenheit schon des öfteren bemängelt, dass unser seit mindestens 25 Jahren (durch unseren Vorbesitzer erbauten) Grenzzaun angeblich auf seinem Land stehe. Da Ihn diese Frage derart beschäftigte, beauftragte er vor wenigen Tagen einen Vermesser. Dieser bestätigte nun, dass der ca. 20 Meter lange Maschendrahtzaun teilweise 2cm auf seinem Land steht. Allerdings haben die Vermesser (ein Lehrling und ein frisch ausgelernter Kollege) nicht gerade den kompetentesten Eindruck gemacht. Die erste Markierung haben diese uns in einen mobilen Pflanzentrog eingeschlagen, während die zweite Markierung per Spraydose auf eine Mauer aufgesprüht wurde. So gesehen frage ich mich, ob es sich bei dieser Vermessung überhaupt um eine juristisch rechtsgültige handelt. Der Nachbar möchte nun trotzdem, dass wir den Zaun durch einen etwas stattlicheren ersetzen, da ihn der Maschendrahtzaun generell (optisch) stört. Wir betrachten dies jedoch als reine Schikane und fragen uns, ob er wegen 2cm (falls es überhaupt stimmt) überhaupt eine solche Forderung stellen kann. Gilt nach so vielen Jahren nicht auch ein Gewohnheitsrecht? Der Nachbar wohn übrigens erst seit ca. 6, wir seit 10 Jahren an diesem Ort. Ich würde mich sehr über einige Antworten freuen.

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