Mo., 09.09.2019 - 13:25

Ich habe eine Frage bezüglich einem Strafbefehl wegen einer Busse. Der Bus wurde bezahlt, aber leider zu spät. Die Staatsanwaltschaft fordert nun den Betrag der Verfahrenskosten und den Betrag der Busse.. Kann man da einen Einspruch erheben? Vielen Dank für die Hilfe.

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