Fr., 13.01.2017 - 22:00

Ich habe eine Frage bezüglich des Mietrechts, bzw. Rechte des Vermieters.

Darf der Vermieter unverzüglich, nach erhalten des Kündigungsschreibens das Mietobjekt ausschreiben, oder muss er warten bis das mietverhältnis vollständig beendet ist?

Ich brauche nämlich noch zeit um die Räumlichkeit wieder so herzustellen wie ich sie bezogen habe, da ich kleine umbauten ausgeführt habe.

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