Sa., 27.08.2016 - 20:09

Ich habe eine etwas spezielle Frage und vielleicht mag\kann jemand antworten. Ihr dürft sie löschen falls ihr es unangemessen findet.
Todesfall
Ich arbeite bei der Spitex. Wir haben einen unserer Klienten leblos vorgefunden. Am Telefon verwies uns der zuständige Notfallarzt an den Amtsartz. Wir hätten telefonisch nachzufragen ob es ein ausserordentlichen Todesfall war oder nicht da wir die Person nicht im Bett sondern im Bad gefunden haben . Für uns war klar dass keine Fremdeinwirkung passiert war. Die verstorbene Person war sehr krank und es gab keine offensichtlichen Merkmale dass eine Drittperson anwesend war ( Haus war verschlossen, Fenster zu, keine Gewalt Einwirkung) . Da ich die Nummer vom Bezirksarzt nicht hatte versuchte ich diese über die Notfallnummer zu bekommen. Da wurde mir gesagt, dass nur die Polizei den Amtsarzt bestellen kann. Also musste eine Polizeistreife mit Rettungsanitäter anrücken. Mir erschien das als ein riesiger Aufwand. Mein Mann meinte, warum wir nicht von Anfang an die Polizei haben kommen lassen. Daher meine Fragen: muss bei jedem Todesfall bei dem der Verstorbene nicht zuvor sterbend war , von uns gepflegt und von einem Arzt konsultiert wurde die Polizei geholt werden? Wann wird der Tod juristisch als unerwartet angesehen und verpflichtet zum Informieren der Polizei? Müsste nicht der zuständige Notfallarzt vor Ort diesen Entscheid treffen?

Edit:
Meine Fragen beziehen sich auf rechtliche Grundlagen. Was im Ablauf zu tun ist bei einem Tdesfall laut Richtlinien weiss ich.
Ich werde auf jeden Fall mal unseren Amtsarzt konsultieren und nachfragen. Mich interessiert es sehr ob der angerufene Arzt nicht zwingend hätte vorbei kommen müssen.

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