Fr., 07.10.2016 - 17:39
Ich hab eine Frage, die ich gerne stellen möchte;
Die Firma wo mein Bruder arbeitet, schliesst per Ende 2016 Ihren Standort. Nun haben alle Mitarbeiter die Kündigung erhalten. Als Entschädigung wurde Ihnen ein Retentionsbonus schriftlich zugesichert. Bisher haben sie bereits zwei Zahlungen erhalten, die dritte Zahlung von Fr. 5000.00 sollte per 30.09.2016 sein.
Mein Bruder hatte am 30.05.2016 einen Arbeitsunfall und war zu 100% krankgeschrieben. Auf Wunsch (Druck) der Firma bestand mein Bruder in Absprache mit seinem Arzt darauf, 50% zu arbeiten. Für die restlichen 50% hatte er ein Arztzeugnis.
Als Voraussetzung für die Zahlung ist unter anderem festgehalten, dass keine Abwesenheiten durch simulierte Krankschreibungen gemacht werden dürfen.
Nun erhielt mein Bruder lediglich Fr. 2500.00 ausbezahlt. Als Begründung sind die Fehltage angegeben.
Da er aber nicht simuliert hat, sondern sogar trotz eines zertrümmerten Fingers 50% arbeitete, wollte ich nachfragen, ob er die restlichen Fr. 2500.00 auf rechtlichem Wege nachfordern kann?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.