Don, 12.11.2020 - 11:00

Ich bin seit dem 22.08.2019 arbeitsunfähig und erhalte Leistungen aus der kollektiven Krankentaggeldversicherung meines Arbeitgebers mit einem Anspruch während 720 Tagen. Seit Beginn der AU habe ich jeden Monat lückenlos Arztzeugnise vorgelegt, die meine AU im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Krankheitseintritt zu 100% bescheinigen. Auch die geforderten Berichte meiner behandelnden Ärzte hat die Versicherung stets erhalten.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass die Taggeldleistung eingestellt wird, da der beratende Arzt der Versicherung (der mich nie kontaktiert hat) mich für arbeitsfähig befindet.
Was kann ich nun tun? Gibt es eine gesetzliche Grundlage zum Einlegen eines Widerspruchs? Darf die Versicherung einfach vorzeitig die Zahlung einstellen trotz lückenloser Dokumentation?

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