Fr., 30.12.2016 - 23:15

Ich bin Mieterin eines Garagenplatzes. Seit ca. 3 Jahren parkiere ich mein Auto immer mit dem Heck zur Wand also Rückwärts. Damit die Wand nicht dreckig wird vom Auspuff habe ich ein Metallteil an die Wand gemacht. (Ich denke dass ist der einzige Grund, warum der Vermieter will, dass ich vorwärts parkiere)
Heute klebte ein Zettel an der Scheibe mit der Aufforderung mein Auto vorwärts zu parkieren und dass ich mich an die Anordnungen?? halten solle. Es steht jedoch nirgends im Vertrag, nur auf so einer unleserlichen Holztafel in der Garage.

Meine Frage: ist dies rechtens? muss ich nun mein Auto vorwärts parkieren? und ist dies irgendwo im Gesetz geregelt?

Danke im Voraus!

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