Sa., 10.06.2017 - 16:03

Ich bin beim erwerb des führerscheins.
Leider ist meine vergangenheit nicht die beste und ich habe dann anschliessend auch die iv für meine ausbildung benötigt, um fuss zu fassen in der gesellschaft.
Habe eine langzeit terapie hinter mir und bin auf einem guten weg selbstständig ein anständiger mensch zu werden.

Jetzt wurde mir aber mein antrag für die theorieprüfung und kompanie verweigert und soll haarproben abgeben.
Mein behandelnder arzt der mich durch diese zeit begleitet hat, hat mir ein arztzeugnis ausgehändigt nach einer kontrolle bei ihm.
Dies fiel gut aus.

Jetzt hat sich die IV eingeschaltet und laut bundesgesetz 66c darf sie wenn sie mich für untauglich erklärt einsprache erheben.
Mit diesem urteil bin ich nicht zu frieden, da ich seit bald mehr als einem jahr nichts mehr mit denen zu tun habe.

Rekurs werde ich auch sofort erheben.

Ich reiss mir wirklich den arsch auf um meine lücken der letzten jahre wieder ins reine zu bringen.

Wäre um dringenden rat oder mehr infos um gegen diese sache an zu gehen froh!!

Auch wenn die chance klein ist ist sie sicher nicht unmöglich!!

Danke viel mal.

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