Di., 08.08.2017 - 10:10
Hypothetische Frage ;
Wenn ein Vater (CH Bürger ) mit seinem Kind , ebenfalls CH Bürger vom Ausland den Wohnsitz in die Schweiz zurückverlegen will, die Kindsmutter aber noch keine CH Aufenthaltsbewilligung hat , jedoch einen Schengen Aufenthaltstitel , kann dies so von den CH Behörden beanstandet werden ??
Selbstverständlich sind sich der Vater und die Mutter bezüglich Wohnsitznahme einig, also besteht kein Grund von Fremdeinmischung einer Behörde...
PS:
( Es handelt sich ohnehin lediglich um eine Übergangsphase.)