Don, 07.07.2016 - 17:30

Hallöchen zusammen- ich bräuchte mal Informationen wenn es um rechte gegen das RAV geht. Ob das rechtlich ist was sie machen oder man Widerspruch einlegen kann.
Kurzform:
Mitte Juni informierte mich mein Berater zufällig per E-Mail darüber, dass mein Nachweis der Arbeitsbemühungen vom APRIL 2016 unzureichend sind. Zufällig deswegen weil meine E-Mail auf etwas ganz anderes beruhte, er kürzte dies nur mit P.S. ab...

Am 6.Juli 2016 ging der Brief vom Berater zur Arbeitslosenkasse (Eingangsstempel) nun werden mir 8 Tage Geld gestrichen wegen ausreichender Bemühungen.

Meine Frage: könnte ich Widerspruch einlegen weil ich erst 2 Monate später zufällig vom Berater informiert darüber wurde? Seine Aussage war: die bewerbungsanzahl stört ihm nicht die wäre zufriedend jedoch vom Datum her habe ich zu früh aufgehört... Für mich ist das ein Widerspruch und da wird nach Fehlern gesucht- klar ist es meine Schuld- aber solch Aussage vom Berater ist ja dann auch nicht richtig...

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