Sa., 03.02.2018 - 09:43
Hallo Zusammnen
Ich habe eine Frage zu Firmenkonkurs:
Gehe ich richtig der Annahme dass Arbeitnehmer welche zum Zeitpunkt des Konkurses noch offene Löhne hatten ,als Gläubiger der 1. Klasse gehandelt werden?
Hallo Zusammnen
Ich habe eine Frage zu Firmenkonkurs:
Gehe ich richtig der Annahme dass Arbeitnehmer welche zum Zeitpunkt des Konkurses noch offene Löhne hatten ,als Gläubiger der 1. Klasse gehandelt werden?
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