Sa., 03.02.2018 - 09:43

Hallo Zusammnen
Ich habe eine Frage zu Firmenkonkurs:
Gehe ich richtig der Annahme dass Arbeitnehmer welche zum Zeitpunkt des Konkurses noch offene Löhne hatten ,als Gläubiger der 1. Klasse gehandelt werden?

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