Don, 08.12.2016 - 13:10
Hallo zusammen...meine Frage...bin nach Deutschland ausgewandert...bis zum Auswandern hatte ich noch Lohnpfändung...heisst konnte Steuernachforderung nicht mehr bezahlen da ich zu dem Zeitpunkt Arbeitslos war...Saisonalbedingter Job als Maler. Dann kam noch Zahnarzt dazu...und voila schon bisste drin beim Betreibungsamt. Dann hatte das Betreibungsamt meine in Deutschland wohnede Freundin zum Existenzminimum dazugerechnet und kam unters Minimum...dann hatte ich noch Elektroheizungen weil ich gezügelt hatte von der Ex damals...da Winter war kam noch 1200 Franken für 3 Monate Heizkosten dazu...dann bist du erstmal bedient...die Rechnung wollte das Amt nicht anerkennen da Freundin ja (auch verdient)...jetzt hatte ich beim Rav dann die Angaben f.d.Vers.Pers. zu spät abgegeben...d.h. rav hatte das erste Verschlampt...nachreichen...zu spät...dann eben...megageile Pfändung...jetzt nach 4 Jahren kommt von Polizei ein Liebesbrief mit Betrugsvorwürfen..ich müsse Formulare bringen die ich nach 4 Jahren nicht mehr brauche...in Deutschland sowieso nicht...also weg sind. Können die einfach so Betrug anmelden wenn die Pfändung ja schon lief?...das Betreibungsamt aber, weil diese meine Freundin eingerechnet hatten nach meiner Beschwerde über 3000 Franken zurückbezahlen mussten...das Rav nun kein Geld mehr bekommen hatte...leider...☡ und ja sowas gibts in der schweiz..?