Fr., 03.03.2017 - 09:19

Hallo Zusammen,
Wiedermal eine Frage meinerseits.
Eine Freundin von mir hat eine Forderung vom Inkassobüro erhalten mit 300 Fr. Inkasso gebühren. Meiner Meinung nach muss Sie diese NICHT bezahlen. Jetzt habe ich sie angestiftet dort anzurufen und sich zu wehren.

Diese meinten allerdings da der Gläubiger in seinen AGB's mitgeteilt hat das bei nicht zahlung der Forderung, diese an ein Inkassobüro geleitet wird der Schuldner die gebühren zahlen muss.

Ist das so korrekt?

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