So., 23.10.2016 - 21:40

Hallo Zusammen

Weiss jemand, wie es in der Schweiz genau mit Tattoo Anzahlungen geregelt ist?

Ich habe im August einen Termin für Ende September gemacht, diesen jedoch aus gesundheitlichen Gründen auf den 20.10. verschoben.
Hab dann am 14.10. ganz abgesagt, da ich es wegen Hautproblemen immer noch nicht hätte machen können und ich auch von dem Studio nicht mehr überzeugt war, da diese seit August auch noch nichts gemacht hatte, also kein Entwurf oder so und auch noch aus anderen Gründen.
Habe ich nun Anspruch auf die 50.- Anzahlung, besonders da sie noch keinen Entwurf oder sonst etwas für mich geleistet hat?
Hab bei Google keine feste Regelung gefunden, danke.

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