Mo., 12.02.2018 - 14:32
Hallo zusammen..
Weiss jemand von euch, wie es mit den Besucherparkplätzen geregelt ist? Gibt es ein Gesetz welches definiert, wieviele Besucherparkplätze für wieviele Parteien zur verfügung stehen müssen?
Wir haben einen für 22 Wohnungen. Jetzt ist dieser aber etwas schwer befahrbar, also parkieren immer alle im Wendeparkplatz. Ist dieser besetzt und alle sind zu Hause kann ich meist die ganze Strasse wieder Rückwerts den Hügel runter. In meinen PP komme ich Rückwerts mit dem Kombi einfach besser rein als vorwärts, da sie schräg angeordnet sind und sich gegenüber eine Wand befindet.. Habe den PP per 1.4.18 abgemeldet und einen anderen Problemlosen erhalten. Jedoch reicht 1 Besucherparkplatz doch nicht.. vorallem Parkiert immer die gleiche Person mehrmals in der Woche dort.. Verwaltung hat gemahnt aber nützt wohl nix..