So., 12.05.2019 - 17:19

Hallo Zusammen und einen schönen Sonntag gewünscht.

Wenn sich eine Partei, nach einer Schlichtungsverhandlung vor dem Zivilkreisgericht- in Familienstreitigkeiten (Umgang zwischen Kind und Umgangsberechtigten Elternteil), nicht an einzelne Punkte der getroffenen Vereinbarung hält, was kann ich dann tun? Die Nichteinhaltung erfolgte direkt einen Tag, nach dem die Widerspruchsfrist für die Vereinbarung verstrichen ist. Kanton Baselland.

Muss ich dies unweigerlich über den Anwalt machen? Oder kann ich das selbst tun?
Wende ich mich direkt an das Zivilkreisgericht? Bedarf es einer besonderen Form?

Über aufschlussreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Besten Dank

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