Di., 18.07.2017 - 12:27

Hallo zusammen
Könnt ihr mir meine Frage evt. beantworten. Wie lange darf ein Bauherr / Bauleiter einen Schlüsselpass für übergebene und bezogene Eigentumswohnungen haben? Muss das wo vermerkt sein? Ist so, dass noch einige Mängel von Unternehmern behoben werden müssen und nun einfach einer bei uns nach 1x kurz läuten die Türe geöffnet hat ?. Danke für die Hilfe.

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