Di., 04.07.2017 - 16:42
Hallo zusammen. Kann mir jemand sagen, wie das aussieht, wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wurde (per 31.7.2017) und dieser während der Kündigungsfrist wegen Krankheit arbeitsunfähig wird, ob sich die gekündigte Anstellung entsprechend verlängert und der Arbeitnehmer in dieser Zeit weiterhin über die Krankentaggeldversicherung abgedeckt ist?
Fact: Der Arbeitnehmer ist ab 1.8.17 arbeitslos, beim RAV zwar angemeldet aber dort offenbar bei Krankheit nur mit 20% taggeldversichert. Eine private Taggeldversicherung besteht nicht und kann finanziell auch nicht getragen werden, selbst wenn diese noch bis 1.8.17 abgeschlossen werden könnte...
Bitte nur rechtlich korrekte Antworten, da nur noch wenig Zeit bleit allfällige Massnahmen aufzugleisen. Danke.