Mo., 30.01.2017 - 14:41

Hallo zusammen.. ich weiß nicht ob Ihr euch noch erinnert .. meine Kollegin wo da geklaut hat im laden .. sie musste a) den Schaden über 175.- fr zahlen b) eine Umtriebsentschädigung von 150.- Fr .. dazu kommt jetzt die Anklage an die Staatsanwaltschaft. Da es ihr ersten Vergehen wird sie wahrscheinlich mit einer Verwarnung bzw Buße davon kommen. Einen Eintrag ins Strafregister muss sie nicht fürchten da es "nur" eine Übertretung War. So hat es ihr der Polizist erklärt. Fall abgeschlossen. Danke für Eure Inputs damals. 😉

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