Don, 07.03.2019 - 18:29
Hallo zusammen, ich poste dies für eine freundin die kein fb hat.
Kann man mich gesetzlich zwingen meinen peiniger gegenüber zu sitzen?
Ich habe eine Vorladung erhalten als Auskunftsperson. Es wurden 2 mir bekannte personen angezeigt die bei der einvernahme auch dabei sind. Ich wurde nicht angezeigt, bin nur Auskunftsperson. Ist eine gegenüberstellung pflicht? Warum kann man mich nicht alleine befragen. Ich hatte die beschuldigten vor 2 jahren mal angezeigt wegen körperverletzung und drohungen. Nun habe ich panikattacken, ich kann mir nicht vorstellen ihnen gegenüber zu sitzen. Auch angst auf dem hinweg ihnen zu begegnen. Ist es gesetzlich pflicht mich mit ihnen im gleichen raum aufzuhalten?