Mo., 21.01.2019 - 21:50

Hallo zusammen ich hätte da mal eine Frage. Ich habe meine Wohnung gekündigt und am 31.12 2008 war der erste Zustellversuch.
Da gab es dann eine Abholungseinladung.
Und da der nächste Werktag im Januar war sagte der Vermieter das meine Kündigung erst im Januar gültig sei. Ist das richtig? kann ich etwas dagegen tun falls es nicht richtig ist?

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